Ein angenommenes Angebot ist noch kein Vertrag. So stellen Sie sicher, dass Ihr Bauvertrag Haftung, Versicherung und Gewährleistung abdeckt – nicht nur Preis und Zeitplan.
Ein angenommenes Angebot sagt, was gemacht wird und zu welchem Preis. Ein Vertrag regelt, was passiert, wenn etwas schiefgeht. Viele kleinere Bauunternehmen arbeiten nur mit Angebot und Handschlag — was gut funktioniert, bis an dem Tag ein Streit entsteht und nichts schriftlich festgehalten ist.
Angebot und Leistungsverzeichnis definieren, was zur Arbeit gehört. Sie sagen aber selten etwas darüber, was bei Verzögerungen passiert, wer für Schäden am Gebäude haftet, oder was gilt, wenn der Kunde nicht zahlt. Das ist die Aufgabe des Vertrags.
Der Vertrag sollte auf das Leistungsverzeichnis als Anlage verweisen, statt es zu wiederholen. "Der Leistungsumfang ist in Anlage 1 (Leistungsverzeichnis), datiert [Datum], festgelegt." Das hält die Dokumente synchron und vermeidet, dass dieselbe Information an zwei Stellen unterschiedlich beschrieben wird.
Ein guter Bauvertrag für kleinere und mittlere Aufträge umfasst selten mehr als zwei bis drei Seiten. Das Ziel ist nicht juristische Komplexität — sondern dass beide Seiten genau wissen, was gilt, wenn etwas vom Plan abweicht.
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